Eine Fakultät, an den nach 1968 neugegründeten Hochschulen, wird häufig auch Fachbereich genannt, dann oft mit je engerem Fächerkanon.
An einer Hochschule ist eine Gruppe zusammengehörender Wissenschaften oder eine Abteilung mit mehreren Wissenschaftsgebieten als Lehr- und Verwaltungseinheit einer Universität (auch TU), Kunsthochschule oder Fachhochschule. Zu ihr gehören Lehrende und Lernende, sowie auch das zugeordnete nichtwissenschaftliche Personal. An ihrer Spitze steht ein Dekan, der für die Fakultätsentwicklung verantwortlich ist. Dieser unterzeichnet stellvertretend für die Fakultät bei Habilitationen die Urkunde über die "Lehrbefugnis" und bei Promotionen diejenige über den Doktorgrad.Eine Fakultät ist für die Organisation von Forschung und Lehre (= Studium) ihres Wissenschaftsbereichs zuständig. In gewissem Umfang ist sie körperschaftsrechtlich souverän (erkennbar am Promotionsrecht, eigener Siegelführung, eigenem (oft rechtlich noch existierenden, faktisch nicht mehr ausgeübten) Talarrecht u. a.).
Lehrstuhl
Ein Lehrstuhl ist die kleinste organisatorische Einheit einer Fakultät. Ein Lehrstuhl ist die Arbeitseinheit eines Professors. Ein Lehrstuhl umfasst in der Regel einen Forschungs- und Lehrbereich, z. B. "Lehrstuhl für Finanzierung und Kreditwirtschaft" in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften im Studiengang "Betriebswirtschaftslehre Diplom". Zu einem Lehrstuhl gehören neben dem Lehrstuhlinhaber u. U. andere Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Verwaltungsangestellte, Techniker, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte.
strong>Einrichtungen einer Fakultät
Eine Fakultät betreibt in der Regel gemeinsame Einrichtungen. Dies können sein: die Fakultätsbibiothek, Labore, Werkstätten etc. Zu einer Fakultät gehört oft auch das Prüfungsamt und der Prüfungsausschuss dieser Fakultät, das die Prüfungen (Vordiplom, Bachelor, Diplom, Master...) organisiert und verwaltet. An einigen Hochschulen gibt es auch Zentrale Prüfungsämter, die die Prüfungen entweder für die gesamte Hochschule oder für mehrere Fakultäten organisieren. Zu den Einrichtungen einer Fakultät gehört auch der Promotionsausschuss, der für die Promotionen zuständig ist. Weiterhin sind alle Mitarbeiter einer Fakultät zur Studienberatung verpflichtet. In der Regel ernennen die einzelnen Fakultäten spezielle Berater als Studienfachberater, die sowohl Studenten wie auch Studieninteressenten zu den angebotenen Studienfächern beraten.
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