Kaufmännischer Gehilfe
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Industriekaufmann
Der Industriekaufmann, hier stellvertretend als kaufmännisches Ausbildungsziel, erhält nach bestandender Prüfung den Kaufmännischen Gehilfenbrief. Das ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWI) anerkannter Ausbildungsberuf. Industriekaufleute holen Angebote ein und bestellen für das Unternehmen Waren, kalkulieren Preise, erstellen Angebote und bearbeiten Kundenbestellungen.
Die Ausbildung zielt darauf ab, Industriekaufleute so auszubilden, dass sie nach Beendigung ihrer Ausbildung in der Lage sind, alle anfallenden kaufmännischen Aufgaben zu erledigen. Dies wird insbesondere bei kleineren Unternehmungen häufig die Voraussetzung für eine Berufsausübung sein. Dagegen setzt in größeren Unternehmungen häufig eine Spezialisierung auf einen Funktionsbereich gegen Ende der Ausbildung bzw. nach Beendigung der Ausbildung ein.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und wird im dualen System (Berufsschule und Ausbildung im Betrieb) durchgeführt. In der Berufsschule werden berufsbezogene Inhalte wie Industriebetriebslehre, Rechnungswesen, Wirtschafts- und Sozialkunde, Wirtschaftsinformatik sowie allgemeinbildende Inhalte wie Deutsch und Wirtschaftsenglisch vermittelt.
Je nach persönlichem Ziel, betrieblichem Einsatz und Branche ergeben sich für ausgebildete Industriekaufleute eine Fülle von Möglichkeiten der Anpassungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, z. B. als Industriefachwirt, Bilanzbuchhalter oder Fachkaufmann.
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