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Schnellere Ausbildungsunterstützung für Flüchtlinge

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Das Bundeskabinett zieht geplante Verbesserungen beim BAföG für Flüchtlinge vor: Künftig können geduldete Flüchtlinge, die sich in einer Ausbildung befinden, bereits nach 15 Monaten finanzielle Unterstützung durch BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und nicht erst – wie bisher – nach einer Frist von 4 Jahren.

Am 12. August hat das Bundeskabinett die entsprechende Gesetzesänderung zur Reduzierung dieser Frist verabschiedet, die dann zum 1. Januar 2016 in Kraft treten wird. Die Regelung gilt für geduldete Flüchtlinge sowie Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel. Zudem soll die Inanspruchnahme weiterer ausbildungsbegleitender Hilfen, wie z.B. Sprachkurse, erleichtert werden. “Durch die gestiegene Zahl von Asylbewerbern stehen wir aktuell vor erheblichen Herausforderungen bei ihrer schulischen und beruflichen Eingliederung. Indem wir das BAföG nun schneller als ursprünglich geplant für die Betroffenen öffnen, tragen wir dieser Entwicklung Rechnung und setzen zugleich ein Zeichen des Willkommens”, ließ die Bundesbildungsministerin Johanna Wanka zur Verabschiedung des Gesetztes verlauten, “Integration funktioniert am besten durch Bildung”.

 
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