Rechte und Pflichten in der Ausbildung: Was Auszubildende wissen sollten
Eine Ausbildung bringt neue Aufgaben, Verantwortung und Erwartungen mit sich. Gleichzeitig gelten für Auszubildende klare Rechte und Pflichten, die im Berufsbildungsgesetz geregelt sind. Wer diese kennt, kann die eigene Ausbildung besser einordnen, Konflikte vermeiden und im Problemfall angemessen reagieren. Rechte und Pflichten gelten für beide Seiten. Für Auszubildende ebenso wie für Ausbildungsbetriebe. Eine Ausbildung ist kein gewöhnliches Arbeitsverhältnis, sondern ein Lernverhältnis mit besonderen Regeln.
Warum Rechte und Pflichten in der Ausbildung wichtig sind
Viele Probleme in der Ausbildung entstehen aus Unsicherheit oder fehlendem Wissen. Auszubildende sind sich oft nicht sicher, was von ihnen erwartet wird und was sie im Gegenzug erwarten dürfen. Kenntnisse über Rechte und Pflichten helfen dabei, Situationen realistisch einzuschätzen und sachlich anzusprechen. Gerade bei Konflikten im Betrieb oder Überforderung ist es wichtig zu wissen, welche Aufgaben zulässig sind und wo Grenzen liegen.
Rechte von Auszubildenden
Auszubildende haben Anspruch auf eine Ausbildung, die dem Ausbildungsziel dient. Der Betrieb ist verpflichtet, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.
Anspruch auf eine fachlich angemessene Ausbildung
Der Ausbildungsbetrieb muss dafür sorgen, dass Auszubildende die Inhalte ihres Ausbildungsberufs erlernen können. Tätigkeiten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, dürfen nicht dauerhaft im Vordergrund stehen. Hilfsarbeiten sind nur zulässig, wenn sie einen Bezug zur Ausbildung haben oder gelegentlich anfallen.
Betreuung durch Ausbilderinnen und Ausbilder
Auszubildende haben Anspruch auf eine qualifizierte Betreuung. Dafür müssen im Betrieb geeignete Ausbilderinnen oder Ausbilder benannt sein, die fachlich und persönlich geeignet sind und ansprechbar bleiben.
Vergütung während der Ausbildung
Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Höhe richtet sich nach Ausbildungsjahr, Branche und tariflichen Regelungen. Die Vergütung muss regelmäßig gezahlt werden, auch während der Berufsschule oder bei Prüfungen.
Arbeitszeiten, Pausen und Urlaub
Für Auszubildende gelten gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeiten und Pausen. Minderjährige unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz, das zusätzliche Schutzvorschriften vorsieht. Dazu zählen kürzere Arbeitszeiten und besondere Pausenregelungen.
Urlaub steht Auszubildenden ebenfalls zu. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach Alter, Tarifvertrag oder gesetzlichen Vorgaben.
Freistellung für Berufsschule und Prüfungen
Der Ausbildungsbetrieb muss Auszubildende für den Besuch der Berufsschule freistellen. Gleiches gilt für Prüfungen und notwendige Prüfungsvorbereitungen. Berufsschultage gelten als Arbeitszeit.
Pflichten von Auszubildenden
Mit den Rechten gehen auch Pflichten einher. Diese sollen sicherstellen, dass die Ausbildung erfolgreich verläuft.
Lernpflicht und Sorgfalt
Auszubildende sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen und sich aktiv um den Erwerb der notwendigen Kenntnisse zu bemühen. Dazu gehört auch, Arbeitsanweisungen zu befolgen, sofern sie rechtmäßig sind.
Teilnahme an der Berufsschule
Der regelmäßige Besuch der Berufsschule ist verpflichtend. Fehlzeiten müssen entschuldigt werden. Die Leistungen in der Berufsschule sind ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung.
Einhalten von Regeln im Betrieb
Auszubildende müssen betriebliche Regeln beachten, etwa zu Arbeitszeiten, Sicherheit oder Verhalten am Arbeitsplatz. Auch ein respektvoller Umgang mit Kolleginnen und Kollegen gehört dazu.
Führen von Ausbildungsnachweisen
In vielen Ausbildungsberufen ist das Führen eines Ausbildungsnachweises, das sogenannte Berichtsheft, vorgeschrieben. Dieser dokumentiert die erlernten Inhalte und ist häufig Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Rechte und Pflichten des Ausbildungsbetriebs
Nicht nur Auszubildende, auch Betriebe haben Pflichten. Dazu zählen:
- Vermittlung aller Ausbildungsinhalte
- Einhaltung von Arbeitszeit und Jugendschutz
- Zahlung der Ausbildungsvergütung
- Bereitstellung von Arbeitsmitteln
- Freistellung für Berufsschule und Prüfungen
Werden diese Pflichten nicht eingehalten, sollten Auszubildende Unterstützung suchen.
Was tun bei Verstößen oder Konflikten?
Wenn Rechte oder Pflichten verletzt werden, ist es sinnvoll, zunächst das Gespräch zu suchen. Bleiben Probleme bestehen, können externe Stellen helfen. Dazu gehören die Agentur für Arbeit, die zuständigen Kammern oder Beratungsstellen für Auszubildende.
Auch bei Unsicherheit, ob bestimmte Tätigkeiten erlaubt sind oder nicht, lohnt sich eine Beratung.
Rechte kennen und Ausbildung aktiv gestalten
Rechte und Pflichten in der Ausbildung sorgen für einen fairen Rahmen. Wer sie kennt, kann die eigene Ausbildung selbstbewusster gestalten und frühzeitig reagieren, wenn Schwierigkeiten auftreten. Eine Ausbildung soll auf das Berufsleben vorbereiten. Dazu gehört auch, die eigenen Rechte zu kennen und Verantwortung für den eigenen Lernweg zu übernehmen.
Häufige Fragen zu Rechten und Pflichten in der Ausbildung
Darf ich als Auszubildende oder Auszubildender nur Hilfsarbeiten machen?
Nein. Hilfsarbeiten dürfen nur gelegentlich anfallen und müssen einen Bezug zur Ausbildung haben. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, Inhalte zu vermitteln, die dem Ausbildungsziel dienen.
Wie lange darf ich in der Ausbildung arbeiten?
Die Arbeitszeit richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und Tarifverträgen. Für minderjährige Auszubildende gelten besondere Schutzregelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Pausen müssen eingehalten werden.
Zählt die Berufsschule als Arbeitszeit?
Ja. Der Besuch der Berufsschule gilt als Arbeitszeit. Der Ausbildungsbetrieb muss Auszubildende für den Unterricht freistellen.
Was kann ich tun, wenn meine Rechte im Betrieb nicht eingehalten werden?
Zunächst sollte das Gespräch mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder gesucht werden. Bleiben Probleme bestehen, können externe Beratungsstellen helfen. Unterstützung bietet auch die Agentur für Arbeit. Weitere Hinweise finden sich im Artikel Probleme in der Ausbildung.
Welche Pflichten habe ich als Auszubildender?
Auszubildende sind verpflichtet, Aufgaben sorgfältig auszuführen, an der Berufsschule teilzunehmen, betriebliche Regeln einzuhalten und aktiv am Lernen mitzuwirken.
Muss ich ein Berichtsheft führen?
In vielen Ausbildungsberufen ist das Führen eines Ausbildungsnachweises vorgeschrieben. Es dokumentiert die erlernten Inhalte und ist häufig Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Was tun, wenn ich überlege, die Ausbildung abzubrechen?
Ein Ausbildungsabbruch sollte gut überlegt sein. Vorher ist eine Beratung sinnvoll, um Alternativen zu prüfen. Weitere Informationen bietet der Artikel Ausbildungsabbruch – wie geht es weiter?.