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Fernstudium Finanzierung

Fernstudium finanzieren – Förderungen, Kosten und Tipps

Ein Fernstudium eröffnet neue berufliche Chancen – ist aber auch mit Kosten verbunden. Sowohl akademische Fernstudiengänge als auch berufsbegleitende Fernkurse erheben Gebühren für Lehrmaterial, Betreuung und Prüfungen. Damit die Weiterbildung nicht an den Finanzen scheitert, gibt es in Deutschland verschiedene Förderprogramme, Zuschüsse und steuerliche Entlastungen, die je nach Lebenssituation greifen können.

Kosten eines Fernstudiums oder Fernkurses

Die Kosten hängen stark vom Abschlussniveau, dem Umfang und dem Anbieter des Fernstudiums ab:

  • Nicht-akademische Fernkurse (z. B. Sprachkurse, IT, IHK-Zertifikate) kosten meist zwischen 50 € und 300 € im Monat.
    Umfangreichere Lehrgänge – etwa zum Fachwirt oder zur geprüften Betriebswirtin – können auch 1.500 € bis 4.000 € Gesamtkosten erreichen.

  • Akademische Fernstudiengänge bewegen sich je nach Fach und Hochschule meist zwischen 200 € und 600 € monatlich.
    Hinzu kommen Prüfungsgebühren, Lehrmaterialien oder Reisekosten zu Präsenzphasen.
    Bei privaten Hochschulen liegen die Gesamtkosten für ein komplettes Bachelor-Fernstudium häufig zwischen 8.000 € und 15.000 €, für Master-Programme zwischen 5.000 € und 10.000 €.

Die Kosten variieren stark – wichtig ist, sich vor der Einschreibung über Gesamtbeträge, Zahlungsintervalle und Kündigungsfristen zu informieren.

Fördermöglichkeiten für das Fernstudium

Deutschland bietet eine Vielzahl von Programmen zur finanziellen Unterstützung von Weiterbildung und Fernstudium – sowohl für Berufstätige als auch für Arbeitsuchende.

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein beantragen. Damit werden die kompletten Lehrgangskosten bei zertifizierten Bildungsträgern übernommen, wenn das Fernstudium zur Verbesserung der Beschäftigungschancen beiträgt.

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Personen, die sich auf einen höheren Berufsabschluss vorbereiten, z. B. als Meister:in, Fachwirt:in oder Betriebswirt:in. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren – teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen. Auch Fernlehrgänge können förderfähig sein, wenn sie auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten.

Stipendien und Bildungsfonds

Für besonders engagierte oder leistungsstarke Studierende gibt es Stipendienprogramme von Stiftungen, Verbänden oder Unternehmen.
Beispiele sind das Aufstiegsstipendium (für Berufserfahrene) oder Weiterbildungsstipendien für junge Fachkräfte.
Einige private Hochschulen arbeiten außerdem mit Bildungsfonds, die Studiengebühren vorfinanzieren und erst nach dem Berufseinstieg einkommensabhängig zurückgezahlt werden.

Arbeitgeberförderung

Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeitenden bei Weiterbildungen – etwa durch Kostenübernahme, Freistellung oder Zuschüsse zu Studiengebühren. In manchen Fällen werden Vereinbarungen getroffen, dass der oder die Beschäftigte nach Abschluss eine gewisse Zeit im Unternehmen bleibt.

Länderprogramme und Bildungsurlaub

Einige Bundesländer fördern Weiterbildungen über eigene Programme. Beispiele sind (je nach Laufzeit) der QualiScheck Rheinland-Pfalz, das Weiterbildungsstipendium oder regionale Fördergutscheine.
Darüber hinaus haben Arbeitnehmer:innen in den meisten Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub – bezahlte Freistellung von bis zu fünf Tagen jährlich für anerkannte Weiterbildungskurse.

Steuerliche Vorteile

Seminar- und Studienkosten lassen sich häufig steuerlich absetzen:

  • Beruflich bedingte Fernstudien gelten als Werbungskosten (bei Angestellten) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen).

  • Dazu zählen Teilnahmegebühren, Fachliteratur, Fahrt- und Übernachtungskosten, Internetgebühren oder Arbeitsmittel.

  • Handelt es sich um eine erstmalige Ausbildung ohne direkten Berufsbezug, können die Kosten immerhin als Sonderausgaben geltend gemacht werden (bis 6.000 € pro Jahr).

Damit können sich je nach Einkommen erhebliche Rückerstattungen ergeben.

Finanzierung planen und kombinieren

Viele Studierende kombinieren verschiedene Finanzierungsquellen:
Ein Teil über eigene Ersparnisse oder Ratenzahlung, ergänzt durch steuerliche Rückerstattung, Arbeitgeberförderung oder Zuschüsse.

Je nach Umfang des Fernstudiums, ermöglicht die flexible Struktur im Fernlernen auch eine berufliche Tätigkeit oder einen Nebenjob, um die laufenden Kosten zu decken – dank flexibler Lernzeiten bleibt das Fernstudium vereinbar mit Beruf oder Familie.

Häufige Fragen: Fernstudium finanzieren

Was kostet ein Fernstudium oder Fernkurs?

Nicht-akademische Fernkurse liegen häufig bei ca. 50–300 € pro Monat (umfangreiche IHK-Lehrgänge gesamt teils höher). Hochschul-Fernstudiengänge kosten oft ca. 200–600 € monatlich; private Anbieter kommen für ein komplettes Bachelor-Fernstudium oft auf 8.000–15.000 € gesamt, Master 5.000–10.000 €.

Wie kann ich ein Fernstudium finanzieren?

Kombinationen sind üblich: eigene Mittel/Ratenzahlung, Arbeitgeberzuschuss, Förderung (Agentur für Arbeit/Jobcenter, Aufstiegs-BAföG), Stipendien/Bildungsfonds sowie steuerliche Entlastung (Werbungskosten/Sonderausgaben).

Übernimmt die Agentur für Arbeit mit Bildungsgutschein die Kosten?

Ja, wenn Weiterbildungsbedarf vorliegt und der Kurs/Träger zugelassen ist. Der Bildungsgutschein kann Lehrgangs- und ggf. Zusatzkosten übernehmen. Zuständig ist die örtliche Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

Ist Aufstiegs-BAföG für Fernstudium/Fernkurse geeignet?

Für prüfungsbezogene Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister, Fachwirt, Betriebswirt) ja – auch im Fernformat. Kurze Einzel-Seminare ohne Abschlussprüfung sind in der Regel nicht förderfähig.

Kann ich Studien- und Kurskosten von der Steuer absetzen?

Beruflich veranlasste Kosten gelten als Werbungskosten (Angestellte) oder Betriebsausgaben (Selbständige): Gebühren, Prüfungen, Fachliteratur, Fahrt/Übernachtung, Arbeitsmittel, anteilig Internet. Ohne direkten Berufsbezug ggf. als Sonderausgaben (bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen) ansetzbar.

Zahlt mein Arbeitgeber mein Fernstudium?

Viele Unternehmen fördern Weiterbildung über Zuschüsse, Freistellung oder interne Programme. Häufig gibt es Vereinbarungen zur Bindungsdauer nach Abschluss; Konditionen individuell klären.

Gibt es Bildungsurlaub für Fernstudium?

Bildungsurlaub ist Ländersache: In den meisten Bundesländern bis zu 5 Tage/Jahr für anerkannte Maßnahmen möglich. Anerkennung/Fristen variieren – Kursanerkennung und Landesrecht prüfen.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Grundsätzlich ja, aber Doppelförderungen für dieselben Kosten sind ausgeschlossen. Bedingungen der Förderstellen prüfen und sich beraten lassen (Agentur für Arbeit/Jobcenter, Kammern, Anbieter).

Anbieter und Kurse
Programmtyp
Abschlussart
Arbeitsaufwand pro Woche
Regelstudiendauer
Fernlernen
Kosten