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Fernstudium bei der IUBH: Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für das Fernstudium

 

Für alle, bei denen ein klassisches Vollzeitstudium aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht möglich ist, bietet ein Fernstudium aufgrund seiner großen Flexibilität eine gute Alternative. Im Gegensatz zum herkömmlichen Präsenzstudium an einer Fachhochschule oder Universität ist es bei dieser Studienvariante nicht nötig, für sämtliche Veranstaltungen selbst vor Ort zu sein. Fernstudierende lernen vielmehr eigenständig bei freier Zeiteinteilung von zu Hause aus und können das Studium auf diese Weise optimal an ihre individuellen Gegebenheiten anpassen. Natürlich hat auch ein Fernstudium seinen Preis – wir stellen darum im Folgenden exemplarisch die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für ein Fernstudium an der IUBH vor.

Exklusive Förderung – das IUBH-Stipendium

Da es sich bei Fern-Unis meist um private Anbieter handelt, können die Studiengebühren unter Umständen höher ausfallen als bei einem Präsenzstudium. Es gibt jedoch einige Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, mit denen sich der Kostenaufwand zum Teil erheblich senken lässt. Die IUBH bietet zum Beispiel nicht nur verschiedene Zahlungsmodelle an, sondern hilft zukünftigen Studierenden auch dabei, ein optimales Finanzierungskonzept zu finden.

Besonders begabte und einsatzfreudige Studierende belohnt die IUBH mit einem Stipendium. Dieses gilt für die gesamte Studiendauer, wodurch sich die Studiengebühren für das jeweilige Programm entsprechend reduzieren. Hierfür bewerben kann sich jeder, der sich für ein Fernstudium an der IUBH interessiert und die dafür erforderlichen Aufnahmekriterien erfüllt.

Darüber hinaus gibt es für alle Studiengänge Teilzeitprogramme mit flexiblen und längeren Laufzeiten. Dies erleichtert es den Studentinnen und Studenten, ihren Beruf, die Familie und das Studium miteinander zu vereinbaren. Wer in Teilzeit studiert, zahlt außerdem monatlich weniger, sodass auch das Portemonnaie entlastet wird. Alle Informationen zu diesem besonderen Stipendium erhalten Sie auf dieser Infoseite der IUBH.

Studienfinanzierung über private und staatliche Fördermittel

Wer ein Fernstudium in Vollzeit absolviert, kann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG in Anspruch nehmen. Üblicherweise richtet sich diese staatliche Unterstützung an Studierende, die noch keine 30 Jahre alt sind. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Altersgrenze, beispielsweise für Studenten und Studentinnen, die ihr (Fach-)Abitur nachgeholt haben, ohne (Fach-)Abitur studieren wollen oder vor ihrer Hochschulausbildung Kinder erzogen haben.

Erwerbslose, die wieder in den Berufsalltag zurückkehren möchten, und Arbeitnehmer, denen die Arbeitslosigkeit droht, können einen Bildungsgutschein bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Angestellten und Selbstständigen, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und jährlich weniger als 20.000 Euro verdienen (Verheiratete unter 40.000 Euro), hilft das Bildungsministerium mit einer Bildungsprämie von bis zu 500 Euro weiter.

Neben dem Stipendium der IUBH bieten auch Stipendienprogramme privater oder staatlich geförderter Institutionen eine Möglichkeit, das Fernstudium zu finanzieren. Die Voraussetzungen für die Vergabe eines Stipendiums variieren jedoch sehr stark. Daher ist es sinnvoll, genauere Informationen bei den verschiedenen Stiftungen einzuholen. Zu den wichtigsten Förderwerken in Deutschland zählen:

  • das Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • die Studienstiftung des deutschen Volkes
  • die Friedrich-Ebert-Stiftung
  • die Konrad-Adenauer-Stiftung
  • die Friedrich-Naumann-Stiftung
  • die Hans-Böckler-Stiftung
  • die Heinrich-Böll-Stiftung
  • die Stiftung der Deutschen Wirtschaft
  • der Stifterverband für die Deutsche Wirtschaft

Eine weitere Form der Studienfinanzierung sind niedrig verzinste Studienkredite, die fast alle großen Banken im Angebot haben. Die IUBH kooperiert hierfür beispielsweise mit der Stadtsparkasse Bad Honnef und mit der KfW Förderbank.

Studiengebühren steuerlich absetzen

Studiengebühren für ein Erststudium können als sogenannte Sonderausgaben in einer Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei formaler Unterstützung durch den Arbeitgeber besteht bei betrieblich veranlassten Fernstudiengängen unter Umständen sogar die Möglichkeit, die anfallenden Gebühren in vollem Umfang als Werbungskosten abzusetzen. Die Kosten für ein Zweitstudium (z. B. Master-Fernstudium) und sämtliche damit verbundenen Belastungen wie Bücher- und Fahrtkosten sind als Werbungskosten ebenfalls unbegrenzt anrechenbar.

Das Studienangebot der IUBH

Dank der vielfältigen Fördermöglichkeiten stellt die Finanzierung der von der IUBH angebotenen Studiengänge kein größeres Problem mehr dar. Einschreiben können sich studierwillige Bewerber beispielsweise für folgende Hochschulausbildungen:

Bachelor:

Master:

 
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