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Geförderte Weiterbildung mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

 

Der Vermittlungsgutschein – Definition und Anwendung

Mit beiden Beinen im Berufsleben zu stehen, wird für immer mehr Menschen zur Herausforderung. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, läuft Gefahr, in einen Alltagstrott zu verfallen, aus dem er nur schwer wieder herausfindet. Deshalb gibt es verschiedene von Bund und Ländern geförderte Maßnahmen, die dabei helfen sollen, im Berufsleben (wieder) Fuß zu fassen. Eine dieser Maßnahmen ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Das im Sprachgebrauch als Vermittlungsgutschein bekannte Förderinstrument berechtigt dazu, an einer zertifizierten Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilzunehmen. Eine weitere Möglichkeit ist, den Vermittlungsgutschein für die Jobvermittlung durch eine private Arbeitsvermittlung zu nutzen.

In diesem Artikel zeigen wir, wer einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein hat und wann es sich um eine Ermessensleistung handelt. Außerdem gehen wir darauf ein, welche Vorteile der AVGS bietet und was beachtet werden sollte.

Welche Voraussetzungen gelten für den AVGS?

Um beruflich wieder Fuß fassen zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sowohl der Erwerb neuer beruflicher Kenntnisse als auch Coachings für Bewerbungen können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Manchmal finden Bewerber und Arbeitgeber nur schwer zusammen. Dann kann eine private Arbeitsvermittlung Abhilfe schaffen. Alle diese Maßnahmen können grundsätzlich von der Agentur für Arbeit gefördert werden.

Um einen Vermittlungsgutschein zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Je nachdem wie die aktuelle Situation aussieht, hat man entweder einen Rechtsanspruch auf den AVGS oder es handelt sich um eine Ermessensleistung. Das bedeutet, dass eine Bewilligung dem zuständigen Sachbearbeiter obliegt. Da ähnliche Voraussetzungen gelten, kann ein Bildungsgutschein als Alternative zur Weiterbildungsfinanzierung genutzt werden.

 

Trifft mindestens eines der folgenden Kriterien auf Sie zu, besteht ein Rechtsanspruch auf den AVGS:

  • Sie waren in den letzten 3 Monaten für mindestens 6 Wochen arbeitssuchend gemeldet
  • Sie beziehen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
  • Sie wurden noch nicht in einen neuen Job vermittelt
  • Sie wurden bereits vom Arbeitgeber gekündigt, haben aber noch keinen Anschluss-Job

Folgende Personen können den Vermittlungsgutschein nach Ermessen erhalten:

  • Nichtleistungsempfänger, welche arbeitsuchend gemeldet sind
  • Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften
  • Selbständige und Berufsrückkehrer
  • Studierende und Auszubildende, die sich auf Jobsuche befinden
  • Soldaten, die ihren Wehrdienst beendet haben
  • Teilnehmer von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Strukturanpassungsmaßnahmen

Unter gewissen Umständen können auch Empfänger von ALG II (Bürgergeld, ehemals „Hartz IV“) einen Vermittlungsgutschein beantragen. Bei Interesse sollte unbedingt das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesucht werden. Kann man diesen davon überzeugen, dass die Maßnahme die Jobchancen verbessert, sind die Erfolgsaussichten gut.

 

So kann der Vermittlungsgutschein eingesetzt werden

Ist vom Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein die Rede, wird grundsätzlich in zwei Arten unterschieden:

  1. AVGS-Gutschein für Coaching und Qualifizierung
  2. AVGS-Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung

Ziel dabei ist, eine bestmögliche Vorbereitung auf das Arbeitsleben zu unterstützen. Je nach Ausgangslage kann dies bedeuten, dass man mit Hilfe von Bewerbungscoaching die Jobchancen verbessern möchte – oder aber mittels Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen sein Bewerberprofil schärfen möchte. Daneben gilt auch die Vermittlung durch einen privaten Arbeitsvermittler als förderfähig.

Coaching und Qualifizierung:

Stehen die Chancen, wieder in Arbeit zu gelangen, am besten, wenn der Betroffene an einem Coaching oder einer Qualifizierungsmaßnahme teilnimmt, wird der Vermittlungsgutschein für eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung genutzt. Weil es um „Maßnahmen bei einem Träger“ geht, handelt es sich um einen AVGS MAT. Dieser betrifft vor allem gezielte Umschulungen sowie berufliche Weiterbildungen. Beispiele für zertifizierte Aktivierungsmaßnahmen sind im Rahmen eines Bewerbungstrainings etwa die Themen Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräch sowie Orientierung und Arbeitsmarktanalyse.

Arbeitsvermittlung:

Des Weiteren kann der Vermittlungsgutschein auch für private Arbeitsvermittlungen (AVGS MPAV) eingesetzt werden. Mit einem solchen kann man sich dabei unterstützen lassen, einen neuen Job zu finden. Wichtig ist, dass der private Arbeitsvermittler die erforderliche AZAV-Zertifizierung vorweisen kann. Diese Zertifizierung weist die Seriosität des Arbeitsvermittlers aus.

Worauf muss beim AVGS für Coaching und Qualifizierung geachtet werden?

Im persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter lässt sich klären, ob und welche Qualifizierung oder Coaching dabei helfen kann, die Job-Chancen zu verbessern. Ist dies der Fall, wählt man eine geeignete Maßnahme bei einem zertifizierten Träger aus. Im nächsten Schritt beantragt man den AVGS online, telefonisch oder persönlich. Wird dieser bewilligt, kann man die entsprechende Maßnahme kostenfrei buchen.

Wichtig: Die gewählte Maßnahme muss den Vorgaben entsprechen, die auf dem AVGS zu finden sind. Dazu gehören das Ziel der Maßnahme, wie lange diese höchstens dauern darf, die Gültigkeit des AVGS und die Region.

Worauf muss beim AVGS für private Arbeitsvermittlung geachtet werden?

Wer einen AVGS für private Arbeitsvermittlung erhalten hat, sollte beachten, dass der Gutschein nur für einen bestimmten Zeitraum gilt. In der Regel sind dies 3 bis 6 Monate. Außerdem muss die vom Arbeitsvermittler vermittelte Beschäftigung versicherungspflichtig und auf mindestens 3 Monate angelegt werden. Der Gutschein darf nur eingesetzt werden, wenn der gewählte private Arbeitsvermittler eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle besitzt.

Auf dem Weg zum Vermittlungsgutschein sind nur 4 Schritte erforderlich:

  1. Werden die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann der Gutschein für die private Arbeitsvermittlung schnell und unkompliziert im Online-Portal der Agentur für Arbeit beantragt werden.
  2. Wurde der Antrag bewilligt, gilt es zunächst, die Angaben auf dem Gutschein zu überprüfen.
  3. Nun kann man sich auf die Suche nach einer privaten Arbeitsvermittlung begeben. Mit dieser wird ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen.
  4. Sobald durch die private Arbeitsvermittlung eine Stelle vermittelt wurde, übergibt man dieser den Gutschein. Diesen kann der Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einlösen und bekommt seine Vermittlungsarbeit vergütet.

 

Diese Vorteile bietet ein Vermittlungsgutschein

Besteht ein Anspruch auf Erhalt eines Vermittlungsgutscheins, sollten sich Betroffene diese Chancen nicht entgehen lassen. Aber auch dann, wenn es sich um eine Ermessensleistung handelt, empfehlen Experten, das Gespräch mit seinem Sachbearbeiter zu suchen. Immerhin bringt der AVGS eine Reihe wertvoller Vorteile mit sich. Einer dieser Vorteile ist, dass die Kosten zu 100 % übernommen werden – unabhängig davon, ob man die Leistung einer privaten Arbeitsvermittlung in Anspruch nimmt, an einem Coaching oder einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt. Weil diverse Maßnahmen gefördert werden – zum Beispiel auch die Ermöglichung eines Führerscheins oder Sprachkurses – ist der Vermittlungsgutschein eine gute Möglichkeit, im Berufsalltag wieder Fuß zu fassen.

Insbesondere bei einer längeren Arbeitslosigkeit gestaltet es sich in der Regel schwierig, den Weg zurück ins Arbeitsleben zu finden. Anhand von Coachings, Kursen und Weiterbildungen kann die Wiedereingliederung in das Berufsleben tatkräftig unterstützt werden. Die vollständige Kostenübernahme wichtiger Dinge, wie etwa eines Führerscheins, kann motivieren, wieder Freude bei der Teilnahme am Berufsleben zu empfinden.

 

 

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