Ziel- und Berufsgruppen
Master:Online Integrierte Gerontologie richtet sich an Hochschulabsolventen mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. Das Erstudium kann in Sozial-, Gesundheits-, Ingenieur- oder Sportwissenschaften, der Architektur oder im Verwaltungsbereich erbracht sein. Dabei wird ein breiter Personenkreis von Bachelor- und Diplomabsolventen angesprochen, die sich durch den Masterstudiengang beruflich noch einmal verändern und zu einer leitenden Position gelangen können.
Berufsfeld
Master:Online Integrierte
Gerontologie richtet sich an Mitarbeiter von Kommunen, sozialen
Einrichtungen, Industrie und Handelskammern, Berufs- und kommunalen
Spitzenverbänden, von Krankenkassen, Landessozialministerien, Parteien, der
Industrie und der Dienstleistungsbranche.
Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Studium wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit mindestens 180
ECTS-Punkten bzw. 6 Semestern an einer deutschen Hochschule oder an einer
vergleichbaren ausländischen Hochschule vorausgesetzt. Zudem sind mindestens zwei Jahre Berufspraxis Voraussetzung.
Zulassung
Bewerbungsfrist
15. März zum darauffolgenden Sommersemester
15. September zum darauffolgenden Wintersemester
Der Studiengang startet jeweils zum Winter- und Sommersemester.
Bewerbungsunterlagen
Der
Zulassungsantrag muss bis zu diesem Datum mit allen erforderlichen Unterlagen
eingegangen sein (es gilt das Datum des Poststempels).
Die Formulare befinden sich
auch als Downloads (pdf-Files) auf der Homepage des Studiengangs.
Zu beachten: Ohne
den Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses sowie den
Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufspraxis kann der Antrag auf
Zulassung nicht bearbeitet werden.
Aufnahmeverfahren
Nach erfolgter Bewerbung
nimmt die Universität Stuttgart die Unterlagen in ein zweistufiges Auswahlverfahren. Dieses beinhaltet
neben der Prüfung des formalen Nachweises der Voraussetzungen (Studienabschluss
und zweijährige praktische Erfahrung) im zweiten Schritt ein persönliches
Auswahlgespräch, in dem ein Eindruck für die Eignung für den Studiengang
gewonnen werden soll. Grundlage des Gesprächs sind die eingereichten
Bewerbungsunterlagen.
Die Entscheidung über die
Empfehlung zur Zulassung erfolgt durch den Zulassungsausschuss. Die Zulassung
selbst spricht der Rektor der Universität Stuttgart aus.