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Monatsarchiv für November 2019

Das Qualifizierungschancengesetz – Das bringt die Förderung für Arbeitnehmer

 

Zum 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten und hat damit das „Jahr der Weiterbildung“ eingeläutet. Das Ziel: Auch Arbeitnehmer sollen gefördert werden, wenn sie sich über eine Weiterbildung neue Qualifikationen aneignen möchten. Allerdings ist auch diese Förderung an Bedingungen geknüpft. 

Die Digitalisierung erhält immer mehr Einzug in die Arbeitswelt. Berufsbilder wandeln sich und neue entstehen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren noch weiter verstärken wird. Höchste Zeit also, zu handeln. Damit Einzelhandel, Industrie und andere Berufszweige von einen zukünftigen Fachkräftemangel verschont bleiben, wurde zu Beginn des Jahres 2019 das Qualifizierungschancengesetz eingeführt. Damit soll es möglich sein, den veränderten Anforderungen in vielen Berufen mit gezielter Qualifizierung etwas entgegen zusetzen.

Was beinhaltet das Qualifizierungschancengesetz?

Bisher wurden vor allem Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer bei der Weiterbildung mit Bildungsgutschein und Co. finanziell unterstützt. Doch ab sofort soll der Zugang zur Weiterbildungsförderung vereinfacht werden und einem größeren Personenkreis zur Verfügung stehen.

Jeder, der an einer Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmöglichkeit teilnehmen möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Beratung bei der Agentur für Arbeit. Neben dem Beratungsangebot umfasst das Qualifizierungschancengesetz auch finanzielle Fördermöglichkeiten. Gedacht ist die neue Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer, die vom digitalen Strukturwandel betroffen sind. Sie sollen unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße eine ausreichende Unterstützung erhalten.

Für alle Weiterbildungen, die darauf abzielen, Arbeitnehmer auf die Digitalisierung und Automatisierung in der Arbeitswelt vorzubereiten, kann eine finanzielle Förderung beantragt werden. Wird diese bewilligt, müssen die Weiterbildungskosten nicht mehr zu 100 % vom Arbeitgeber übernommen werden. Wie hoch der Zuschuss der Agentur für Arbeit ist, richtet sich nach der Unternehmensgröße. Darüber hinaus können auch Zuschüsse zu den Lohnkosten gezahlt werden.

Wie profitieren Arbeitnehmer noch?

Neben der Weiterbildungsförderung sieht das Qualifizierungschancengesetz noch eine weitere Änderung vor: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wurde um 0,5 % auf nun 2,5 % abgesenkt. Ab 2022 soll er dann auf 2,6 % steigen. So sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entlastet werden.

Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, erhalten mit Beginn des Jahres 2020 zudem einen verbesserten Zugang zum Arbeitslosengeld I: Für einen Anspruch muss man nicht mehr wie bisher in den letzten beiden Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Der Zeitraum erstreckt sich dann auf zweieinhalb Jahre.

Welche Kriterien gelten bei der Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz?

Um eine Weiterbildungsförderung zu erhalten, müssen folgende 4 Kriterien erfüllt werden:

  1. Die Weiterbildung darf nicht auf den aktuellen Arbeitsplatz bezogen sein, sondern muss den Mitarbeiter auf künftige Aufgaben vorbereiten.
  2. Die abgeschlossene Berufsausbildung oder geförderte Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  3. Die Weiterbildungsmaßnahme darf nicht vom Unternehmen selbst durchgeführt werden. Wird ein externer Dienstleister beauftragt, kann die Maßnahme aber im Unternehmen stattfinden.
  4. Um dem Missbrauch einer Weiterbildung vorzubeugen, müssen die Abstände zwischen zwei Weiterbildungen bei mindestens vier Jahren liegen.

Wie kann ich die Weiterbildung beantragen?

Die im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes angestrebte Weiterbildung wird von zwei Seiten gefördert: von der Agentur für Arbeit und vom Arbeitgeber. Deswegen muss der Antrag auch bei beiden Seiten gestellt werden.

Wichtig: Zwar besteht mit dem neuen Gesetz ein Anspruch auf eine Beratung zur Weiterbildung und Qualifizierung. Dies ist aber nicht mit einem Rechtsanspruch gleichzusetzen. Ob die Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert wird, wird immer individuell geprüft und entschieden.

 

Anzahl an Privatschüler in Deutschland übertritt erstmals 1-Millionen-Schwelle

 

internat erklärung

Im vergangenen Schuljahr 2018/2019 zählten die Schulen in privater Trägerschaft erstmals mehr als eine Million Privatschüler, wie aus der aktuellen Veröffentlichung  des Statistischen Bundesamtes Destatis „Private Schulen – Schuljahr 2018/19“ hervorgeht. 

Schulen in privater Trägerschaft erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Im vergangenen Schuljahr besuchten 1.002 7332 Schüler eine Privatschule und knackten damit erstmals die Millionenschwelle. Während in den Jahren 2000 bis 2018 die Zahl der Schulen aufgrund des Geburtenrückganges um 20 Prozent sank, stieg die Anzahl der Privatschulen im selben Zeitraum um 43 Prozent. Insgesamt gibt es heute im Vergleich zu den frühen Neunzigern 80 Prozent mehr Schulen in privater Trägerschaft.

Rund jeder zehnte Schüler in Deutschland besucht eine Privatschule. Allerdings unterscheiden sich die Quoten der Privatschüler stark je nach Bundesland: Während in Sachsen 14,7 Prozent sind, kommt Schleswig-Holstein nur auf einen Anteil von 4,4 Prozent. Grund hierfür seien größtenteils schulrechtliche Regelungen.

Die Jahresbericht „Private Schulen“ der Fachserie Bildung und Kultur, erschienen am 8.11.2019,  ist über Destatis.de zugänglich.

Ein Drittel mehr Waldorfschüler

Auch die Anzahl der Waldorfschüler ist in den letzten Jahren stark gewachsen, wie eine Auswertung des Bundes der Freien Waldorfschulen (BdFWS) zeigte: Ein Drittel mehr Waldorfschüler als vor 25 Jahren – trotz insgesamt sinkender Schülerzahlen.
Bei der repräsentativen „Elternstudie 2019“  des BdFWS gaben mehr als die Hälfte der Eltern an, ihr Kind lieber auf eine freie Schule zu schicken, wenn Schulkosten und Entfernung gleich wären. Sie kritisierten das notengebundene Leistungsprinzip und wünschten sich einen kreativen Unterricht, der individueller auf die Kinder und ihre Fähigkeiten eingehend.

Eine passende Privatschule finden Sie hier auf Bildung.de. Mehr Informationen zur Privatschule, zu Kosten und Finanzierung des Privatschulbesuch oder verschiedenen pädagogischen Schwerpunkten an Privatschulen finden Sie auch auf unserem Portal Privatschulen-Vergleich.de.

 

 

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