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Reform der Weiterbildungsförderung geplant

 

Mit dem Fachkräftemangel, der Digitalisierung und dem demografischen Wandel steht die Arbeitswelt vor großen Herausforderungen. Ein aktueller Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll Unternehmen und Beschäftige in dreifacher Weise unterstützen: Mit einer Reform der Weiterbildungsförderung, dem Qualifizierungsgeld und einer Ausbildungsgarantie.

Der erste Aspekt des Entwurfs betrifft die Reform der Weiterbildungsförderung. Mit festen Fördersätzen und einer Reduzierung der Förderkombinationen soll der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert und die Transparenz erhöht werden. Die bisherige Regelung entfällt, dass eine Weiterbildungsförderung nur greife, wenn „eine Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel“ oder ein Engpassberuf vorliegt. Dadurch wird die Weiterbildungsförderung auch für Menschen in anderen Berufen zugänglich.

Qualifizierungsgeld als Lohnersatz

Der zweite Aspekt des Entwurfs ist das Qualifizierungsgeld, das zur Verfügung gestellt wird, wenn die Transformation der Arbeitswelt dazu führt, dass ein großer Teil der Belegschaft den Arbeitsplatz verliert. Arbeitgeber und -nehmer können in diesem Fall auf das Qualifizierungsgeld zurückgreifen, das während der Freistellung für eine Weiterbildungsmaßnahme als Lohnersatz ausgezahlt wird. Unternehmen tragen dabei die Kosten für die Weiterbildung, aber keine Gehälter.

Ausbildungsgarantie für jeden jungen Menschen

Der dritte Aspekt des Entwurfs ist die Einführung einer Ausbildungsgarantie. Diese soll allen jungen Menschen, die nicht über einen Berufsabschluss verfügen, den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Berufsausbildung eröffnen. Dafür werden bestehende Instrumentarien der Ausbildungsförderung und Einstiegsqualifizierung gestärkt und ergänzt.

Umsetzung des Gesetzesentwurfs zur Weiterbildungsförderung

Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet, um eine schnelle Umsetzung der Weiterbildungsförderung zu ermöglichen. Die Maßnahmen würde im Bundeshaushalts für das Jahr 2024 Mehrausgaben in Höhe von 31 Millionen Euro verursachen. Bis zum Jahr 2026 ist mit einem Anstieg auf 190 Millionen Euro zu rechnen.

In der Problembeschreibung des Gesetzesentwurfs heißt es: „Die angestrebte Klimaneutralität und die Digitalisierung verändern die deutsche Wirtschaft. Diese Transformation wird durch die aktuelle Energiekrise und Lieferkettenprobleme beschleunigt, weshalb viele Unternehmen ihre Geschäftsmodelle anpassen müssen. Darüber hinaus entstehen erhebliche Qualifizierungsbedarfe für größere Gruppen von Beschäftigten. Durch den beschleunigten Strukturwandel werden in einigen Branchen und Regionen Arbeitsplätze abgebaut, während an vielen anderen Orten Fachkräfte dringend gesucht werden. Dabei verändert die Transformation Tätigkeitsprofile und Qualifikationsanforderungen tiefgreifend.“

Angesichts dieser sich rasant verändernden und steigenden Kompetenzanforderungen sei eine kontinuierliche Weiterbildung wichtig, die nicht erst greifen dürfe, wenn Personen bereits ihre Arbeit verloren haben. Die geplante Reform der Weiterbildungsförderung soll die Inanspruchnahme und den Zugang vereinfachen und die Förderungsmöglichkeiten übersichtlicher gestalten.

 

Geförderte Weiterbildung mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

 

Der Vermittlungsgutschein – Definition und Anwendung

Mit beiden Beinen im Berufsleben zu stehen, wird für immer mehr Menschen zur Herausforderung. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, läuft Gefahr, in einen Alltagstrott zu verfallen, aus dem er nur schwer wieder herausfindet. Deshalb gibt es verschiedene von Bund und Ländern geförderte Maßnahmen, die dabei helfen sollen, im Berufsleben (wieder) Fuß zu fassen. Eine dieser Maßnahmen ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Das im Sprachgebrauch als Vermittlungsgutschein bekannte Förderinstrument berechtigt dazu, an einer zertifizierten Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilzunehmen. Eine weitere Möglichkeit ist, den Vermittlungsgutschein für die Jobvermittlung durch eine private Arbeitsvermittlung zu nutzen.

In diesem Artikel zeigen wir, wer einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein hat und wann es sich um eine Ermessensleistung handelt. Außerdem gehen wir darauf ein, welche Vorteile der AVGS bietet und was beachtet werden sollte.

Welche Voraussetzungen gelten für den AVGS?

Um beruflich wieder Fuß fassen zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sowohl der Erwerb neuer beruflicher Kenntnisse als auch Coachings für Bewerbungen können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Manchmal finden Bewerber und Arbeitgeber nur schwer zusammen. Dann kann eine private Arbeitsvermittlung Abhilfe schaffen. Alle diese Maßnahmen können grundsätzlich von der Agentur für Arbeit gefördert werden.

Um einen Vermittlungsgutschein zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Je nachdem wie die aktuelle Situation aussieht, hat man entweder einen Rechtsanspruch auf den AVGS oder es handelt sich um eine Ermessensleistung. Das bedeutet, dass eine Bewilligung dem zuständigen Sachbearbeiter obliegt. Da ähnliche Voraussetzungen gelten, kann ein Bildungsgutschein als Alternative zur Weiterbildungsfinanzierung genutzt werden.

 

Trifft mindestens eines der folgenden Kriterien auf Sie zu, besteht ein Rechtsanspruch auf den AVGS:

  • Sie waren in den letzten 3 Monaten für mindestens 6 Wochen arbeitssuchend gemeldet
  • Sie beziehen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
  • Sie wurden noch nicht in einen neuen Job vermittelt
  • Sie wurden bereits vom Arbeitgeber gekündigt, haben aber noch keinen Anschluss-Job

Folgende Personen können den Vermittlungsgutschein nach Ermessen erhalten:

  • Nichtleistungsempfänger, welche arbeitsuchend gemeldet sind
  • Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften
  • Selbständige und Berufsrückkehrer
  • Studierende und Auszubildende, die sich auf Jobsuche befinden
  • Soldaten, die ihren Wehrdienst beendet haben
  • Teilnehmer von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Strukturanpassungsmaßnahmen

Unter gewissen Umständen können auch Empfänger von ALG II (Bürgergeld, ehemals „Hartz IV“) einen Vermittlungsgutschein beantragen. Bei Interesse sollte unbedingt das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesucht werden. Kann man diesen davon überzeugen, dass die Maßnahme die Jobchancen verbessert, sind die Erfolgsaussichten gut.

 

So kann der Vermittlungsgutschein eingesetzt werden

Ist vom Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein die Rede, wird grundsätzlich in zwei Arten unterschieden:

  1. AVGS-Gutschein für Coaching und Qualifizierung
  2. AVGS-Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung

Ziel dabei ist, eine bestmögliche Vorbereitung auf das Arbeitsleben zu unterstützen. Je nach Ausgangslage kann dies bedeuten, dass man mit Hilfe von Bewerbungscoaching die Jobchancen verbessern möchte – oder aber mittels Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen sein Bewerberprofil schärfen möchte. Daneben gilt auch die Vermittlung durch einen privaten Arbeitsvermittler als förderfähig.

Coaching und Qualifizierung:

Stehen die Chancen, wieder in Arbeit zu gelangen, am besten, wenn der Betroffene an einem Coaching oder einer Qualifizierungsmaßnahme teilnimmt, wird der Vermittlungsgutschein für eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung genutzt. Weil es um „Maßnahmen bei einem Träger“ geht, handelt es sich um einen AVGS MAT. Dieser betrifft vor allem gezielte Umschulungen sowie berufliche Weiterbildungen. Beispiele für zertifizierte Aktivierungsmaßnahmen sind im Rahmen eines Bewerbungstrainings etwa die Themen Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräch sowie Orientierung und Arbeitsmarktanalyse.

Arbeitsvermittlung:

Des Weiteren kann der Vermittlungsgutschein auch für private Arbeitsvermittlungen (AVGS MPAV) eingesetzt werden. Mit einem solchen kann man sich dabei unterstützen lassen, einen neuen Job zu finden. Wichtig ist, dass der private Arbeitsvermittler die erforderliche AZAV-Zertifizierung vorweisen kann. Diese Zertifizierung weist die Seriosität des Arbeitsvermittlers aus.

Worauf muss beim AVGS für Coaching und Qualifizierung geachtet werden?

Im persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter lässt sich klären, ob und welche Qualifizierung oder Coaching dabei helfen kann, die Job-Chancen zu verbessern. Ist dies der Fall, wählt man eine geeignete Maßnahme bei einem zertifizierten Träger aus. Im nächsten Schritt beantragt man den AVGS online, telefonisch oder persönlich. Wird dieser bewilligt, kann man die entsprechende Maßnahme kostenfrei buchen.

Wichtig: Die gewählte Maßnahme muss den Vorgaben entsprechen, die auf dem AVGS zu finden sind. Dazu gehören das Ziel der Maßnahme, wie lange diese höchstens dauern darf, die Gültigkeit des AVGS und die Region.

Worauf muss beim AVGS für private Arbeitsvermittlung geachtet werden?

Wer einen AVGS für private Arbeitsvermittlung erhalten hat, sollte beachten, dass der Gutschein nur für einen bestimmten Zeitraum gilt. In der Regel sind dies 3 bis 6 Monate. Außerdem muss die vom Arbeitsvermittler vermittelte Beschäftigung versicherungspflichtig und auf mindestens 3 Monate angelegt werden. Der Gutschein darf nur eingesetzt werden, wenn der gewählte private Arbeitsvermittler eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle besitzt.

Auf dem Weg zum Vermittlungsgutschein sind nur 4 Schritte erforderlich:

  1. Werden die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann der Gutschein für die private Arbeitsvermittlung schnell und unkompliziert im Online-Portal der Agentur für Arbeit beantragt werden.
  2. Wurde der Antrag bewilligt, gilt es zunächst, die Angaben auf dem Gutschein zu überprüfen.
  3. Nun kann man sich auf die Suche nach einer privaten Arbeitsvermittlung begeben. Mit dieser wird ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen.
  4. Sobald durch die private Arbeitsvermittlung eine Stelle vermittelt wurde, übergibt man dieser den Gutschein. Diesen kann der Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einlösen und bekommt seine Vermittlungsarbeit vergütet.

 

Diese Vorteile bietet ein Vermittlungsgutschein

Besteht ein Anspruch auf Erhalt eines Vermittlungsgutscheins, sollten sich Betroffene diese Chancen nicht entgehen lassen. Aber auch dann, wenn es sich um eine Ermessensleistung handelt, empfehlen Experten, das Gespräch mit seinem Sachbearbeiter zu suchen. Immerhin bringt der AVGS eine Reihe wertvoller Vorteile mit sich. Einer dieser Vorteile ist, dass die Kosten zu 100 % übernommen werden – unabhängig davon, ob man die Leistung einer privaten Arbeitsvermittlung in Anspruch nimmt, an einem Coaching oder einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt. Weil diverse Maßnahmen gefördert werden – zum Beispiel auch die Ermöglichung eines Führerscheins oder Sprachkurses – ist der Vermittlungsgutschein eine gute Möglichkeit, im Berufsalltag wieder Fuß zu fassen.

Insbesondere bei einer längeren Arbeitslosigkeit gestaltet es sich in der Regel schwierig, den Weg zurück ins Arbeitsleben zu finden. Anhand von Coachings, Kursen und Weiterbildungen kann die Wiedereingliederung in das Berufsleben tatkräftig unterstützt werden. Die vollständige Kostenübernahme wichtiger Dinge, wie etwa eines Führerscheins, kann motivieren, wieder Freude bei der Teilnahme am Berufsleben zu empfinden.

 

 

Das Qualifizierungschancengesetz – Das bringt die Förderung für Arbeitnehmer

 

Zum 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten und hat damit das „Jahr der Weiterbildung“ eingeläutet. Das Ziel: Auch Arbeitnehmer sollen gefördert werden, wenn sie sich über eine Weiterbildung neue Qualifikationen aneignen möchten. Allerdings ist auch diese Förderung an Bedingungen geknüpft. 

Die Digitalisierung erhält immer mehr Einzug in die Arbeitswelt. Berufsbilder wandeln sich und neue entstehen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren noch weiter verstärken wird. Höchste Zeit also, zu handeln. Damit Einzelhandel, Industrie und andere Berufszweige von einen zukünftigen Fachkräftemangel verschont bleiben, wurde zu Beginn des Jahres 2019 das Qualifizierungschancengesetz eingeführt. Damit soll es möglich sein, den veränderten Anforderungen in vielen Berufen mit gezielter Qualifizierung etwas entgegen zusetzen.

Was beinhaltet das Qualifizierungschancengesetz?

Bisher wurden vor allem Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer bei der Weiterbildung mit Bildungsgutschein und Co. finanziell unterstützt. Doch ab sofort soll der Zugang zur Weiterbildungsförderung vereinfacht werden und einem größeren Personenkreis zur Verfügung stehen.

Jeder, der an einer Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmöglichkeit teilnehmen möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Beratung bei der Agentur für Arbeit. Neben dem Beratungsangebot umfasst das Qualifizierungschancengesetz auch finanzielle Fördermöglichkeiten. Gedacht ist die neue Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer, die vom digitalen Strukturwandel betroffen sind. Sie sollen unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße eine ausreichende Unterstützung erhalten.

Für alle Weiterbildungen, die darauf abzielen, Arbeitnehmer auf die Digitalisierung und Automatisierung in der Arbeitswelt vorzubereiten, kann eine finanzielle Förderung beantragt werden. Wird diese bewilligt, müssen die Weiterbildungskosten nicht mehr zu 100 % vom Arbeitgeber übernommen werden. Wie hoch der Zuschuss der Agentur für Arbeit ist, richtet sich nach der Unternehmensgröße. Darüber hinaus können auch Zuschüsse zu den Lohnkosten gezahlt werden.

Wie profitieren Arbeitnehmer noch?

Neben der Weiterbildungsförderung sieht das Qualifizierungschancengesetz noch eine weitere Änderung vor: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wurde um 0,5 % auf nun 2,5 % abgesenkt. Ab 2022 soll er dann auf 2,6 % steigen. So sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entlastet werden.

Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, erhalten mit Beginn des Jahres 2020 zudem einen verbesserten Zugang zum Arbeitslosengeld I: Für einen Anspruch muss man nicht mehr wie bisher in den letzten beiden Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Der Zeitraum erstreckt sich dann auf zweieinhalb Jahre.

Welche Kriterien gelten bei der Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz?

Um eine Weiterbildungsförderung zu erhalten, müssen folgende 4 Kriterien erfüllt werden:

  1. Die Weiterbildung darf nicht auf den aktuellen Arbeitsplatz bezogen sein, sondern muss den Mitarbeiter auf künftige Aufgaben vorbereiten.
  2. Die abgeschlossene Berufsausbildung oder geförderte Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  3. Die Weiterbildungsmaßnahme darf nicht vom Unternehmen selbst durchgeführt werden. Wird ein externer Dienstleister beauftragt, kann die Maßnahme aber im Unternehmen stattfinden.
  4. Um dem Missbrauch einer Weiterbildung vorzubeugen, müssen die Abstände zwischen zwei Weiterbildungen bei mindestens vier Jahren liegen.

Wie kann ich die Weiterbildung beantragen?

Die im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes angestrebte Weiterbildung wird von zwei Seiten gefördert: von der Agentur für Arbeit und vom Arbeitgeber. Deswegen muss der Antrag auch bei beiden Seiten gestellt werden.

Wichtig: Zwar besteht mit dem neuen Gesetz ein Anspruch auf eine Beratung zur Weiterbildung und Qualifizierung. Dies ist aber nicht mit einem Rechtsanspruch gleichzusetzen. Ob die Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert wird, wird immer individuell geprüft und entschieden.

 

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