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Monatsarchiv für Mai 2023

Reform der Weiterbildungsförderung geplant

 

Mit dem Fachkräftemangel, der Digitalisierung und dem demografischen Wandel steht die Arbeitswelt vor großen Herausforderungen. Ein aktueller Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll Unternehmen und Beschäftige in dreifacher Weise unterstützen: Mit einer Reform der Weiterbildungsförderung, dem Qualifizierungsgeld und einer Ausbildungsgarantie.

Der erste Aspekt des Entwurfs betrifft die Reform der Weiterbildungsförderung. Mit festen Fördersätzen und einer Reduzierung der Förderkombinationen soll der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert und die Transparenz erhöht werden. Die bisherige Regelung entfällt, dass eine Weiterbildungsförderung nur greife, wenn „eine Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel“ oder ein Engpassberuf vorliegt. Dadurch wird die Weiterbildungsförderung auch für Menschen in anderen Berufen zugänglich.

Qualifizierungsgeld als Lohnersatz

Der zweite Aspekt des Entwurfs ist das Qualifizierungsgeld, das zur Verfügung gestellt wird, wenn die Transformation der Arbeitswelt dazu führt, dass ein großer Teil der Belegschaft den Arbeitsplatz verliert. Arbeitgeber und -nehmer können in diesem Fall auf das Qualifizierungsgeld zurückgreifen, das während der Freistellung für eine Weiterbildungsmaßnahme als Lohnersatz ausgezahlt wird. Unternehmen tragen dabei die Kosten für die Weiterbildung, aber keine Gehälter.

Ausbildungsgarantie für jeden jungen Menschen

Der dritte Aspekt des Entwurfs ist die Einführung einer Ausbildungsgarantie. Diese soll allen jungen Menschen, die nicht über einen Berufsabschluss verfügen, den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Berufsausbildung eröffnen. Dafür werden bestehende Instrumentarien der Ausbildungsförderung und Einstiegsqualifizierung gestärkt und ergänzt.

Umsetzung des Gesetzesentwurfs zur Weiterbildungsförderung

Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet, um eine schnelle Umsetzung der Weiterbildungsförderung zu ermöglichen. Die Maßnahmen würde im Bundeshaushalts für das Jahr 2024 Mehrausgaben in Höhe von 31 Millionen Euro verursachen. Bis zum Jahr 2026 ist mit einem Anstieg auf 190 Millionen Euro zu rechnen.

In der Problembeschreibung des Gesetzesentwurfs heißt es: „Die angestrebte Klimaneutralität und die Digitalisierung verändern die deutsche Wirtschaft. Diese Transformation wird durch die aktuelle Energiekrise und Lieferkettenprobleme beschleunigt, weshalb viele Unternehmen ihre Geschäftsmodelle anpassen müssen. Darüber hinaus entstehen erhebliche Qualifizierungsbedarfe für größere Gruppen von Beschäftigten. Durch den beschleunigten Strukturwandel werden in einigen Branchen und Regionen Arbeitsplätze abgebaut, während an vielen anderen Orten Fachkräfte dringend gesucht werden. Dabei verändert die Transformation Tätigkeitsprofile und Qualifikationsanforderungen tiefgreifend.“

Angesichts dieser sich rasant verändernden und steigenden Kompetenzanforderungen sei eine kontinuierliche Weiterbildung wichtig, die nicht erst greifen dürfe, wenn Personen bereits ihre Arbeit verloren haben. Die geplante Reform der Weiterbildungsförderung soll die Inanspruchnahme und den Zugang vereinfachen und die Förderungsmöglichkeiten übersichtlicher gestalten.

 

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